Fragen, Konsequenzen bei Falschangaben und Vorerkrankungen
Gesundheitsprüfung in der Privaten Krankenversicherung
Die Gesundheitsprüfung ist ein zentraler Schritt beim Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) oder beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Sie dient dem Versicherer dazu, das individuelle Risiko des Antragstellers einzuschätzen, um darauf basierend die Konditionen und den Beitrag zu kalkulieren.
Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung?
-
Risikoeinschätzung: Der Versicherer schätzt anhand Ihres Gesundheitszustandes ein, welche zukünftigen Kosten wahrscheinlich entstehen.
-
Kostenabsicherung: Es wird sichergestellt, dass die Aufwendungen für medizinische Behandlungen jederzeit erstattet werden können.
-
Fairnessprinzip: Die Beiträge werden nach individuellen, statistischen Gesundheitsrisiken erhoben.
Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?
Die Gesundheitsprüfung erfolgt in der Regel mittels eines Fragebogens mit 10 bis 15 Fragen, die einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren abdecken können. Die Fragen sind präzise formuliert und erfordern eine detaillierte, wahrheitsgemäße Beantwortung.Bei der Beantwortung musst du alle Leiden eintragen, auch wenn deren Behandlung momentan nicht durch einen Arzt erfolgt ist oder du die Beschwerden als unwichtig erachtest.
Was passiert, wenn eine Erkrankung vorliegt?
Werden Fragen bejaht, müssen auf einem Beiblatt weitere, vollständige und korrekte Angaben gemacht werden zu:
-
Krankheiten, Verletzungen, Behandlungen, Operationen, Verläufe.
-
Namen der behandelnden Ärzte, Einrichtungen oder Heilpraktiker.
Typische Themen im Fragenkatalog
Thema | Zeitraum | Details |
|---|---|---|
Spezialfragen | Unabhängig | HIV-Infektion, bösartige Krebserkrankungen, Suchterkrankungen, Drogenkonsum, Sterilität/Kinderwunsch, fehlende/ersetzte Zähne. |
Psychische Behandlungen | Letzte 5 Jahre | Psychologische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen. |
Stationäre Behandlungen | Letzte 5 Jahre | Krankenhausaufenthalte, Operationen, Kur- oder Rehamaßnahmen (auch wenn angeraten oder beabsichtigt). |
Ambulante Behandlungen | Letzte 3 Jahre | Untersuchungen, Operationen, Kontroll- und Nachsorgeuntersuchungen durch Ärzte oder andere Leistungserbringer (auch wenn sie nicht behandelt wurden). |
Körperliche Verfassung | Aktuell | Körpergröße, Gewicht, bestehende chronische Leiden, Beschwerden, Prothesen, Pflegebedürftigkeit. |
Falsche Antworten haben schwerwiegende Folgen
Absolute Priorität hat die Richtigkeit der Angaben. Eine pauschale Prüfung der Patientenakte findet aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht statt, es sei denn, Sie erteilen eine ausdrückliche Zustimmung. Die Überprüfung erfolgt meist erst, wenn ein Leistungsfall eintritt und der Versicherer Kosten erstatten soll.
Folgen von Falschangaben
-
Vorsätzliche Falschangaben/Arglistige Täuschung: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, kündigen und ist von der Leistungspflicht befreit.
-
Unwissenheit/Fahrlässigkeit: Es kann üblich sein, dass nachträglich Risikozuschläge verlangt werden, eventuell mit Nachzahlung. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt meist bestehen.
Trotz Vorerkrankung in die PKV?
Die Risikoprüfung bei Vorerkrankungen
Vorerkrankungen schließen eine Aufnahme in die PKV nicht zwingend aus. Sie führen jedoch in der Regel zu einer Risikoprüfung mit vier möglichen Ergebnissen:
-
Annahme ohne Auflagen: Bei geringen oder ausgeheilten Leiden.
-
Risikozuschlag: Erhebung eines prozentualen Zuschlags (z.B. 5 % bis 30 %) auf den Beitrag, um das erhöhte Kostenrisiko (z.B. bei Bluthochdruck, psychischen Leiden, Allergien) abzudecken.
-
Leistungsausschluss: Kosten, die durch eine spezifische, definierte Vorerkrankung entstehen, müssen Sie selbst tragen. Dafür entfällt der Risikozuschlag, was zu einem günstigeren Beitrag führt.
-
Ablehnung: Bei sehr hohem Risiko.
Deine Optionen bei Risikozuschlägen
-
Probeantrag (Risikovoranfrage): Wir stellen einen unverbindlichen Antrag bei mehreren Versicherern. Auf diese Weise erhälst du vor der eigentlichen Antragsstellung Klarheit über die Konditionen (Zuschläge/Ausschlüsse), ohne eine offizielle Ablehnung in Kauf zu nehmen. Wir helfen dir, die Risikovoranfrage richtig auszufüllen und bei den besten Versicherern zu platzieren.
-
Anzeigepflicht: Verbessert sich dein Gesundheitszustand oder fallen die Gründe für einen Zuschlag weg, hast du Anspruch auf den Wegfall dieser risikobedingten Beitragserhöhung.
Gesundheitsprüfung beim Wechsel
Das solltest du beim Wechsel beachten
Nicht nur beim Ersteintritt, sondern auch bei Tarif- oder Versichererwechseln kann eine Gesundheitsprüfung anfallen:
Innerhalb der PKV (Tarifwechsel):
-
Keine erneute Prüfung für gleichartige Leistungen.
-
Erneute Prüfung ist nur für den Teil zulässig, der Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen Tarif bietet. Hier dürfen Risikozuschläge erhoben werden.
Wechsel des Versicherers:
-
Es muss immer ein neuer Fragebogen ausgefüllt werden.
-
Ein Wechsel sollte gut überlegt sein, da das höhere Lebensalter und zwischenzeitliche Verschlechterungen des Gesundheitszustandes zu neuen Risikozuschlägen führen können.